Dokumentation:
Pressemitteilung des Polizeimeisters
Der
Polizeimeister in Holstebro
25. April 2001
Pressemitteilung
betreffend Tvind
Internetzeitung Jyllands-Posten (Dänemark):
In einer Pressemitteilung vom 13. September 2000 gab ich bekannt, daß ich auf
Grund einer Ausstrahlung von TV 2 vom 21. August 2000 beschlossen habe, die
polizeiliche Untersuchung einer Reihe von Umständen rings um den "Fonds
zur Unterstützung humanitärer Anliegen, zur Förderung der Forschung und zum
Naturschutz" einzuleiten. Dieser Fonds wurde von einer Anzahl Personen
gestiftet und geleitet, die zu Tvind in Beziehung stehen.
In der erwähnten TV-Ausstrahlung traten mehrere Personen auf, die
Kenntnisse über diesen Fonds hatten, und berichteten über die Tätigkeit des
Fonds. Auf Grund dieser Aussagen, zusammen mit den Kenntnissen der Behörden
über die Tvind-Institutionen, fand ich, daß eine neue Grundlage entstanden
war, zu untersuchen, ob durch die Leitung des Fonds strafbare Handlungen
begangen worden sein könnten.
Durch eine Änderung des Steuergesetzes im Jahre 1986 wurden die
Möglichkeiten zur Steuerbefreiung für Fonds wesentlich eingeschränkt. Die
neuen Informationen, die wir nun erhalten haben, haben zu dem Verdacht geführt,
daß die Leitung von Tvind einen Fonds organisiert hat, der sich dafür
ausgibt, eine Reihe von humanitären Zielen unterstützen zu wollen, der aber
in Wirklichkeit als eine Art von Verteilungs-Zentrale für Mittel verwendet
wird, die mit Steuervorteil von Tvinds Lehrergruppe eingezahlt und darauf an
andere Tvind-Institutionen weitergeleitet werden.
Die Nachforschung in der Angelegenheit wurde so zurechtgelegt, daß unter
meiner Leitung und unter Leitung des Staatsanwaltes für besondere
wirtschaftliche Kriminalität (SØK) eine Nachforschungsgruppe
zusammengestellt wurde. Diese Gruppe besteht aus Kriminalpolizei von
Holstebro und Kriminalpolizei von SØK. Die Nachforschungsgruppe arbeitet mit
Personal vom Zoll und vom Steuerbezirk Holstebro zusammen, ebenso wie der Ankläger
von SØK an der Arbeit der Gruppe teilnimmt. Die Nachforschungsgruppe hat
Zugang zur Unterstützung durch eine Reihe von externen Behörden und
Zusammenarbeitspartnern.
Die Lehrergruppe Tvinds, die aus 250 bis 300 Personen besteht, hat mit
Steuervorteil in der Zeit zwischen 1987 und 1999 etwa 70 Millionen Kronen in
den Fonds einbezahlt. Die Steuerersparnis, die dies den Einzahlern ermöglicht
hat, kann man auf 25 bis 30 Millionen Kronen veranschlagen. Der Fonds, der
steuerpflichtig ist, hat sich für die Auslosungen, die zwischen 1987 und 1999
erfolgten, Steuerabsetzbeträge berechnet. Insgesamt hat der Fonds in dieser
Periode etwa 75 Millionen Kronen ausgelost.
Die Nachforschung hat in den letzten Monaten das Einsammeln von Material und
das Verhör einer Reihe von Personen im In- und Ausland umfaßt. Die Polizei
untersucht, ob der Fonds Geld für eine Reihe von Zwecken ausbezahlte, die
scheinbar dem statutenmäßigen Zweck des Fonds entsprachen, es aber in
Wirklichkeit nicht waren. Es wird auch untersucht, ob alle Ausbezahlungen an
Projekte erfolgten, die durch Tvinds Leitung kontrolliert waren, und ob im
gegebene Fall die Rede von einer Ausbezahlung an "allgemein wohltätige"
und "gemeinnützige" Zwecke vorlag.
Bisher ist noch gegen niemand Beschuldigung erhoben worden, aber da nun eine
Reihe von Informationen eingeholt wurde, worüber eine Reihe von
Personen aus der Leitung des Fonds zu verhören natürlich wäre, habe ich
mich nun entschlossen, bis auf weiteres gegen vier Personen Beschuldigung zu
erheben, von denen man vermuten muß, daß sie entweder formal oder real zu
verschiedenen Zeitpunkten bestimmenden Einfluß auf den Fonds hatten. Die
Beschuldigung umfaßt mangelnde Aufsicht und Steuerhinterziehung bezüglich
des Fonds. Es ist nicht auszuschließen, daß später gegen mehrere Personen
im Kreis um den Fonds Beschuldigung erhoben wird.
Daß Beschuldigung erhoben wurde, bedeutet nicht notwendigerweise, daß die
betreffenden Personen auch angeklagt werden. Dies wird von einer gesammelten
Beurteilung der Angelegenheit abhängen, darunter von den eigenen Erklärungen
der Beschuldigten.
Im Zuge der Nachforschung wurden heute [25.4.] auf Grund einiger
Gerichtsbeschlüsse Razzien an verschiedenen Adressen u.a. in Ulfborg,
Grindsted, Odense und Kopenhagen durchgeführt. Die Aktion wurde von
Personen der Polizei in Holstebro, vom SØK und von der mobilen Gruppe der
Reichspolizei durchgeführt. Die Polizei hatte schon früher
Gerichtsbeschlüsse erlangt, daß sie Mittel auf einer Reihe von näher
angegebenen Bankkonti beschlagnahmen kann, und im Zuge der Aktion wurde einer
Reihe von Geldinstituten auferlegt, der Polizei Informationen über die Verhältnisses
des Fonds auszuliefern.
Die Nachforschung ist noch nicht abgeschlossen, und ich kann heute nicht
genau angeben, wann sie es sein wird. Die Polizei und die Anklagebehörde wird
in der kommenden Zeit das Material, das eingesammelt wurde, überprüfen. Die
Polizei wird die Beschuldigten und eine Reihe von Zeugen verhören und eine
Reihe von anderen Nachforschungsschritten durchführen. Es ist mein Ziel, die
Angelegenheit möglichst rasch soweit voranzubringen, daß die Frage der
Anklage entschieden werden kann.
Ein Strafprozeß wird in einem solchen Fall beim Gericht in Ringkøbing
stattfinden.
Jens Kaasgaard, Polizeimeister.
(Übersetzung: F. Griess)